Bei Absenzen von Lehrpersonen findet der Unterricht grundsätzlich statt. Bei längeren Absenzen werden Stellvertretungen eingesetzt. Die betroffenen Eltern werden durch die Schulleitung informiert.

Im Krankheitsfall muss das Kind vor Schulbeginn bei den Lehrpersonen per Klapp abgemeldet werden.
Arzt- und Zahnarztbesuche sind so weit als möglich auf die schulfreie Zeit zu verlegen.

Kommt ein Kind unabgemeldet nicht zum Unterricht, wird es durch die Schule gesucht. Wenn nach einer Stunde niemand erreicht werden konnte, wird die Polizei eingeschaltet.

Sämtliche Absenzen, inklusive Krankheit, werden von der Klassenlehrperson festgehalten. Übermässig viele Absenzen werden mit den Erziehungsberechtigten thematisiert und der Schulleitung gemeldet.

AdL

In einer AdL-Klasse unterrichtet eine Lehrperson Schülerinnen und Schüler aus mehreren Klassen im gleichen Schulzimmer. Alle Kinder beschäftigen sich, wenn immer möglich gleichzeitig mit der gleichen Sache. Dabei arbeitet das einzelne Kind nach seinem Entwicklungs- und Lernstand an den Zielen des mehrjährigen Zyklus. Dank des breiten Lernangebots einer AdL-Klasse kann die Lehrperson die Förderung auf die unterschiedlichen Lernstände der verschiedenen Kinder und auf die unterschiedlichen Entwicklungsstände im Kind abstimmen. Die heterogene AdL-Klasse eröffnet zudem viele Möglichkeiten für soziales Lernen.

Mehr über die AdL Strukturen der Schule Killwangen finden Sie hier.

Familien mit schulpflichtigen Kindern, werden gebeten, sich frühzeitig vor dem Umzug nach Killwangen bei der Schulleitung zu melden. Die Schulleitung informiert Sie gerne über die Schule Killwangen und teilt Ihr Kind in die entsprechende Klasse ein.
Zum Anmeldeformular Schule Killwangen

Während der Schulzeit finden zwei Vorsorgeuntersuchungen statt, eine davon im Kindergarten (4-Jahres-Kontrolle). Diese Untersuchung ist obligatorisch, die Durchführung wird von der Schule kontrolliert. Der Schwerpunkt der Einschulungsuntersuchung im Kindergarten liegt in der rechtzeitigen Erkennung von Gesundheits- und Entwicklungsstörungen.

Primär erfolgt die Vorsorgeuntersuchung durch die eigene Haus- oder Kinderärztin/den eigenen Haus- oder Kinderarzt. Die Schule gibt hierzu im 1. Kindergartenjahr die notwendigen Unterlagen ab. Die Terminvereinbarung erfolgt durch die Eltern.
Die Untersuchungsbestätigung ist der Schule abzugeben.

Mehr Informationen finden Sie hier.

Begabte Schülerinnen und Schüler werden in erster Linie in der Regelklasse mit geeigneter Unterstützung gefördert. Ab dem Kindergarten finden Sternstunden statt (2 Lektionen wöchentlich). Kompetenzen der Sternstunden werden erfasst und in der Dokumentenmappe abgelegt. Weitere Infos dazu finden Sie hier.

Für besonders begabte Schülerinnen und Schüler stehen neben dem Regelunterricht lokale oder regionale Angebote zur Verfügung. Ebenso können Klassen übersprungen werden, sofern dies angezeigt ist. Unter bestimmten Voraussetzungen, vor allem bei der Nachwuchsförderung im Leistungssport, können Schülerinnen und Schüler von Teilen des Unterrichts dispensiert werden.

Die Schule Killwangen hat ein Reglement als Leitfaden zum Thema „Beschwerdemanagement“ erstellt. In diesem wird aufgezeigt, wie die Wege durch die Instanzen korrekt eingehalten werden. Beschwerdereglement und Beschwerdeformular sind unter Downloads abrufbar.

Die Besuchsmorgen („offene Schulzimmer“) sind unter Veranstaltungen publiziert.

Die Gemeinde Killwangen bezahlt einen Teil an die Gemeindebibliothek Spreitenbach. Aus diesem Grund haben die Kinder ab dem 1. Schuljahr bis zum vollendeten 20. Altersjahr freien Zugang. Die SchülerInnen erhalten in der ersten Klasse einen gratis zur Verfügung gestellten Leseausweis.
Die Gemeindebibliothek Spreitenbach befindet sich an der Langäckerstrasse 11 in Spreitenbach.

Weitere detaillierte Informationen, insbesondere Angaben zu den Öffnungszeiten, finden Sie auf der Homepage der Bibliothek.

An der Schule Killwangen gelten Blockzeiten. Für die Eltern bedeutet dies, dass ihre Kinder während dieser Zeiten im Kindergarten bzw. in der Schule unterrichtet werden und die Betreuung der Kinder unter allen Umständen (auch bei Absenz der Lehrperson) sichergestellt ist.

Die Blockzeiten an der Schule Killwangen vom Kindergarten bis 6. Klasse sind:
Montag bis Freitag von 08.20 – 11.50 Uhr
Ausnahme: Im Kindergarten ist für die jüngeren Raupen-Kinder ein Morgen (Donnerstag) schulfrei.

Die Nachmittagsstunden finden gemäss Stundenplan statt und variieren je nach Schulstufe.

Die Schule haftet nicht für Diebstähle und Schäden an persönlichem Eigentum.

Wird für ein Elterngespräch der Einsatz eines Dolmetschers/einer Dolmetscherin benötigt, organisiert die Schule den Dolmetschereinsatz und kommt für die Kosten auf.

Kinder, die bis zum 31. Juli das vierte Altersjahr vollendet haben, werden auf Beginn des nächsten Schuljahres in den Kindergarten eingeteilt. Die Eltern erhalten spätestens im Januar ein Formular zur Anmeldung. Über die Zuteilung ihres Kindes werden die Eltern Ende Mai / Anfangs Juni informiert.
Ein frühzeitiger Eintritt ist nicht vorgesehen.

Das Zurückstellen des Kindes um ein Jahr bedarf einer Bewilligung durch die Schulleitung. Das Gesuch um Rückstellung ist der Schulleitung bis spätestens 1. März schriftlich einzureichen.

Wir sind an einer guten Zusammenarbeit mit den Eltern interessiert. Der Elternabend ist eine Informationsveranstaltung einer Schulklasse oder Stufe, die Einladung zum Elternabend erfolgt durch die Klassenlehrperson. Die Teilnahme am Elternabend ist verbindlich. Eltern, welche verhindert sind, müssen sich abmelden.

Die Daten der Elternabende können Sie dem Veranstaltungskalender entnehmen.

Elterngespräche erfolgen nach Absprache mit den Eltern mindestens einmal pro Jahr. Bei speziellen Vorkommnissen oder grösseren Leistungsveränderungen kann die Klassenlehrperson weitere Gespräche vereinbaren. Auch die Eltern können von sich aus Elterngespräche anregen.

Der Elternverein bietet zwei Spielgruppen an, organisiert den Ferien-Spass und führt verschiedene Anlässe für die Kinder und Eltern durch.
Der Elternverein Killwangen ist von der Schule völlig unabhängig. Informationen des Elternvereins werden per Klapp verteilt.

Mehr Informationen finden Sie auf der Homepage des Elternvereins.

Klassen- und Fachlehrpersonen führen bei Bedarf Exkursionen durch, welche den Lerninhalt eines Unterrichtsbereiches veranschaulichen und vertiefen. Ausserschulische Lernplätze sind ein Teil des Lehrplans 21.

Pro Quartal haben die Schülerinnen und Schüler Anrecht auf einen halben Tag Urlaub ohne Begründung (§38, Abs. 1 Schulgesetz). Diese 4 Halbtage pro Schuljahr können auch zusammengefasst bezogen werden. Die Eltern informieren spätestens 3 Tage im Voraus schriftlich (via Klapp) die Klassenlehrperson. An Prüfungstagen oder an speziellen Schulanlässen kann kein freier Halbtag bezogen werden.
Urlaubsregelung

Liegengebliebene Gegenstände werden im Regal vor dem Büro des Hauswarts deponiert.
Einmal im Jahr werden sämtliche Fundgegenstände ausgelegt, der Termin wird bekanntgegeben. Was bis dann nicht abgeholt worden ist, wird entsorgt oder an eine gemeinnützige Organisation weitergegeben.

Für Verlust und Beschädigung von persönlichen Gegenständen (Kleider, Brille, Velo etc.) haftet die Schule nicht.

Hausaufgaben sind eine Ergänzung des Unterrichts, um das in der Schule erarbeitete Wissen zu festigen und die Selbständigkeit der Schülerinnen und Schüler zu fördern.

Wichtige Informationen finden Sie in unserem Hausaufgaben-Reglement.

Das Ideenbüro ist eine Anlaufstelle für Fragestellungen aller Art in der Schule. Geleitet wird es von unserer Schulsozialarbeiterin.
Dabei beraten ältere Schülerinnen und Schüler die jüngeren. Aufgrund ihrer eigenen Erfahrung sind sie Experten für die Ideen und Probleme Gleichaltriger oder Jüngerer und finden oft altersgerechtere Lösungen als Erwachsene. Das Ideenbüro bildet Kinder aus den 6. Klassen aus, um anderen Schülerinnen und Schülern zu helfen, Ideen umzusetzen, sowie Konflikte und Missverständnisse zu lösen.

In der 1./2. Klasse werden freiwillig Impfungen durchgeführt.
Der Impfdienst der Lungenliga Aargau führt im Auftrag des Kantons Impfungen an den aargauischen Volksschulen durch. Grundlage ist der aktuelle Schweizerische Impfplan. Die Impfungen werden für alle Kinder empfohlen, sind jedoch freiwillig und werden von einer Fachperson/einem Arzt verabreicht.

Die Eltern werden von der Schule rechtzeitig über die geplanten Impftermine informiert (normalerweise im Zweijahres-Rhythmus). Eine Impfung wird nur dann vorgenommen, wenn die Eltern ihr Einverständnis schriftlich abgeben. Die Impfungen sind für die Eltern kostenlos.

Weitere Informationen:
Gesund durch die Schulzeit
Impfdienst Lungenliga Schweiz

Lernen mit digitalen Geräten gehört mit dem Lehrplan 21 zum Schulunterricht. Jedes Schulzimmer verfügt über (mobile) digitale Arbeitsplätze (Ipads und MacBooks).

Die Kommunikation zwischen Eltern und Schule läuft ausschliesslich über die Kommunikations-App "Klapp". Beim Kindergarteneintritt ihres Kindes erhalten die Eltern am ersten Elternabend die nötigen Informationen/das Log-in und registrieren sich.

Über diese App muss das Kind bei Krankheit abgemeldet werden (Absenzmeldung mit separater Funktion). Auch können bis zu vier freie Halbtage/zwei Jokertage erfasst werden.

Klassenlager sind in der Regel fünf bis sechs Tage dauernde Schulwochen, die von der Klassenlehrperson organisiert werden. Sie sind wie Exkursionen Teil des Unterrichts und vertiefen Stoffgebiete und den Klassenzusammenhalt. In der oberen Mittelstufe (5./6. Klasse) findet in der Regel ein Klassenlager statt.

Im Interesse eines bestmöglichen Unterrichts ist die Schulleitung in Zusammenarbeit mit den Lehrpersonen bestrebt, von Bestand und Zusammensetzung her optimale und ausgewogene Klassen zu bilden. Wir achten insbesondere auf:

  • Knaben – Mädchen
  • Fremdsprachigkeit
  • Kinder mit speziellen Bedürfnissen


Die Schulleitung bittet um Verständnis, dass individuelle Wünsche nicht immer berücksichtigt werden können.

Läuse treten bei Kindern immer wieder einmal auf. Es besteht kein Grund zur Sorge! Läuse sind lästig, aber nicht gefährlich! Wenn Sie als Eltern bei Ihrem Kind Läuse finden, muss die Lehrperson informiert werden. Die Schule informiert die Eltern der betroffenen Klasse mit dem Merkblatt zu Kopfläusen. Eltern von betroffenen Kindern erhalten in der Apotheke Beratung und ein geeignetes Antilausmittel. Wichtig ist, dass man das Mittel konsequent nach Anweisung des Beipackzettels anwendet. Wenn nötig werden Kinder einer ganzen Klasse oder einer Stufe kontrolliert.

Weiter Infos finden Sie hier.

Der Mittagstisch (Mo, Di und Do) ist durch die Gemeinde Killwangen organisiert.
Anmeldeformular, Reglement und Preise finden Sie hier.

Das Benutzen von Mobiltelefonen ist für die Schülerinnen und Schüler während des Schulbetriebs auf dem ganzen Schulareal nicht erlaubt. In die Schule mitgebrachte Handys müssen ausgeschaltet und nicht sichtbar versorgt sein.

Beim Gebrauch von Handys oder bei entsprechenden Geräuschen werden sie von der Klassenlehrperson eingezogen und der Schulleitung übergeben. Dort können sie von den Eltern wieder abgeholt werden. Die Schule übernimmt keinerlei Haftung für Geräte.

Die Schule Killwangen ist der Musikschule Spreitenbach (MSS) angegliedert. Informationen werden mindestens zweimal jährlich per Klapp an die Eltern verteilt. Anmeldetermine sind der 15. Mai und der 15. Dezember.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Musikschule Spreitenbach.

Die Pausensaufsicht in der grossen Pause am Morgen wird durch zwei Lehrpersonen wahrgenommen. Die Pausenaufsichten patrouillieren auf dem gesamten Pausenareal und achten auf die Einhaltung der Pausenregeln. Die Schülerinnen und Schüler können sich bei Schwierigkeiten an die Pausenaufsichten wenden.

Sucht- und Gewaltprävention liegt der Schule Killwangen am Herzen. Mit einer Vielfalt von Massnahmen arbeiten Schulleitung, Schulsozialarbeit und das Lehrpersonen-Team an der kooperativen Schulhauskultur, am wirkungsvollen Umgang mit Vorfällen auf dem Pausenplatz und an der Vermittlung von wichtigen Themen an Elternabenden und im Unterricht.

Wir setzen uns für eine gewaltfreie Schule ein. Konflikte sollen verbal ausgetragen werden. Mit einem konstruktiven und lösungsorientierten Ansatz werden die Kinder von den Lehrpersonen und der Schule darin begleitet und bestärkt.

Die Qualität einer Schule hängt von der Zusammenarbeit aller Beteiligten ab; von Gemeinderat – Schulleitung – Lehrkräften – Eltern – Kindern. Die Schule Killwangen überprüft regelmässig die Qualität ihrer Arbeit, um Ziele und Massnahmen ableiten zu können.

Die Rechte und Pflichten der Eltern werden durch das Aargauische Schulgesetz geregelt.

Der konfessionelle Religionsunterricht wird jeweils von einer Katechetin / einem Katecheten erteilt. Am Ende des zweiten Kindergartenjahres können Sie ihr Kind für den katholischen oder reformierten Religionsunterricht anmelden.

Die Verantwortung für den Schulweg der Schülerinnen und Schüler liegt bei den Eltern. Wählen Sie einen sicheren Weg und üben Sie diesen gemeinsam mit Ihrem Kind.
Der Schulweg ist ein wichtiger Bestandteil des Lernens. Sozialkontakte, körperliche Bewegung und richtiges Verhalten im Strassenverkehr werden gefördert. Bitte lassen Sie das Kind diese Erlebnisse und Erfahrungen machen und fahren Sie nur im Notfall mit dem Auto in die Schule.

Während des Schuljahres finden unterschiedliche Schulanlässe wie z.B. Sporttag, Projektwoche etc. statt. Die Teilnahme ist für die Schülerinnen und Schüler obligatorisch.

Eine eintägige Schulreise wird jedes Jahr durchgeführt, ausser wenn ein Klassenlager stattfindet.

Seit vielen Jahren ist Schwimmen ein Teil des Turnunterrichts. Der Schwimmunterricht findet im Hallenbad in Spreitenbach statt. Den aktuellen Schwimmplan finden Sie unter Downloads.

In einem Teil unserer Klassen sind Seniorinnen und Senioren als freiwillige Klassenhilfen tätig. Sie unterstützen die ihnen zugeteilte Klassenlehrperson während zwei bis vier Lektionen pro Woche. Ihr Engagement bereichert den Unterricht und fördert das Verständnis zwischen den Generationen. Das Projekt wird initiiert durch Pro Senectute.

Die Eltern erhalten ca. Mitte Juni den Stundenplan für das neue Schuljahr.  Die Stundenpläne werden per Klapp verschickt, ein Ausdruck des Stundenplans kann bei der Klassenlehrperson Ihres Kindes angefordert werden.

An der Schule Killwangen gelten Blockzeiten. Informationen dazu finden Sie im Eltern-ABC unter Blockzeiten.

In den Turnsack gehören Turnkleider, Turnschläppli (falls Sie Ihr Kind nicht barfuss turnen lassen wollen) und/oder Hallenschuhe. Wenn der Turnunterricht wettermässig draussen stattfinden kann, können Aussenschuhe mitgenommen werden. Mit den Aussenturnschuhen darf nicht in der Halle geturnt werden.

Die Kindergartenlehrperson macht aufgrund ihrer Beobachtungen im Kindergarten und des Entwicklungsstands des Kindes eine Empfehlung für den Übertritt in die Primarschule. Bei besonderen schulischen Bedürfnissen zeigt Ihnen die Kindergartenlehrperson unterschiedlichen Möglichkeiten auf.
Ende Mai/Anfang Juni wird den Eltern die definitive Klassenzuteilung mitgeteilt.

Weiterführende Informationen finden Sie hier.
Merkblatt BKS

Nach der 6.Klasse wechseln die Schülerinnen und Schüler der Schule Killwangen an die Bezirks-, Sekundar- oder Realschule in Spreitenbach.

Weiterführende Informationen zum Übertritt finden Sie hier.
Merkblatt BKS

Aus wichtigen Gründen (§13 Volksschulverordnung) kann ein ausserordentlicher Urlaub bewilligt werden.
Die freien Schulhalbtage (Jokertage) werden angerechnet.
Urlaubsregelung

Formular Urlaub
 

In der 5. Klasse absolvieren die Schülerinnen und Schüler nach dem Theorieunterricht und Fahrtraining mit der RePol eine theoretische Prüfung und die praktische Veloprüfung.
Das Bestehen der Veloprüfung hat keinen Einfluss auf die Fahrberechtigung im Strassenverkehr.

Hier finden Sie weitere Informationen, den Streckenplan für die praktische Prüfung sowie theoretische Übungsmöglichkeiten.

Grundsätzlich ist die Verkehrserziehung Sache der Eltern.
Der Verkehrsunterricht an der Schule Killwangen wird durch die Regionalpolizei Wettingen-Limmattal erteilt.

Am Anfang des 1. Kindergartenjahres beziehungsweise der 1. Klasse werden die orangen Trikis (dreieckige Leuchtstreifen) respektive gelben Leuchtwesten zur Sicherheit der Kinder abgegeben. Wir empfehlen, dass die Leuchtstreifen und Leuchtwesten auf dem Schulweg immer getragen werden.

In der 1. bis 6. Klasse wird die Verkehrserziehung weiter thematisiert und vertieft.

Unfälle in der Schule werden gemäss Krankenversicherungsgesetz grundsätzlich durch die Krankenversicherung des Kindes gedeckt. Für Sachbeschädigungen gegenüber der Schule oder Dritten wird den Erziehungsberechtigten eine Haftpflichtversicherung empfohlen. Für Diebstahl, Verlust und Sachbeschädigung übernimmt die Schule keine Haftung.

Wegzüge sind frühzeitig der Klassenlehrperson und schriftlich zuhanden der Schulleitung zu melden.

Die Fachperson für die Zahnprophylaxe und das Zähneputzen besucht die Klasse Ihres Kindes vom Kindergarten bis zur 6. Klasse viermal pro Jahr. Die Schüler/-innen werden in einer systematischen Mundhygiene angeleitet. Ein weiterer Unterrichtsinhalt ist die Vermittlung gesundheitsfördernder Ernährung.

Die Eltern der Primarschüler erhalten ein Gutscheinheft für eine jährliche Gratisuntersuchung beim Zahnarzt. Die Kosten für eine allfällige anschliessende Behandlung sind Sache der Eltern.

Die Gutscheinhefte werden im Kindergarten bzw. beim Schuleintritt durch die Schule abgegeben und können bei Verlust auf der Schulverwaltung nachbestellt werden (Kosten: 2.-)

Zeugnisse erbringen den Nachweis des ordentlichen Schulbesuches. Dabei werden das Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten sowie die Resultate aus relevanten Lernkontrollen (Lernnachweisen) berücksichtigt. Die Klassenlehrperson stellt Ende Januar den Zwischenbericht und Ende Schuljahr das Jahreszeugnis aus.

Im Kindergarten werden keine Noten erteilt. Die Kindergärtnerinnen bewerten die Entwicklung der Kinder in einem Beurteilungsbogen. Darüber werden mit den Eltern Standortgespräche geführt.

Wir empfehlen Ihnen, Ihrem Kind ein gesundes Znüni (Frucht, Brot, Gemüse…) für die Pause mitzugeben. Bitte keine Süssigkeiten oder Süssgetränke!
Am besten geben Sie das Znüni in einem Pausenbrotbehälter (Tupperware) mit. Bitte schreiben Sie den Pausenbrotbehälter an.

Während des Unterrichts haben die Kinder die Möglichkeit, Wasser zu trinken. Es ist nicht nötig, dass die Kinder zusätzliche Getränke mit in die Schule nehmen.

Znüni-Ideen erhalten Sie hier.
Znüniblatt in verschiedenen Sprachen
 

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