Die Logopädie bietet Abklärung, Beratung und Therapie bei Störungen der gesprochenen und geschriebenen Sprache, ebenso bei Stimm- und Schluckstörungen oder Störungen der Kommunikationsfähigkeit. Sie ist zuständig für Kinder und Jugendliche ab Kindergartenalter bis Ende der Schulpflicht. Die Kosten werden vom Kanton getragen.

Die Klassenlehrperson setzt sich mit Ihnen in Verbindung, falls sprachliche Defizite erkennbar sind. Falls Sie eine logopädische Abklärung wünschen, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Klassenlehrperson auf.

Mehr Informationen zur Logopädie- und Legasthenietherapie finden Sie hier.
 

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